Miete

Grunderwerbsteuer: So berechnen Sie die Kosten beim Kauf

Grunderwerbsteuer: So berechnen Sie die Kosten beim Kauf

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, steht schnell vor einer Kostenfrage, die viele unterschätzen: der Grunderwerbsteuer. Diese Steuer wird beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig und kann je nach Bundesland einen erheblichen Anteil des Kaufpreises ausmachen. Wer die Grunderwerbsteuer berechnen möchte, muss vor allem wissen, dass die Steuersätze bundesweit nicht einheitlich sind. Sie schwanken zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises — ein Unterschied, der bei einem Objekt im sechsstelligen Bereich schnell mehrere tausend Euro ausmacht. Dieser Artikel erklärt, wie die Steuer berechnet wird, welche Bundesländer welche Sätze erheben und unter welchen Bedingungen Ausnahmen gelten.

Was die Grunderwerbsteuer ist und warum sie beim Immobilienkauf anfällt

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Übergang von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten auf einen neuen Eigentümer erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Sobald ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über eine Immobilie abgeschlossen wird, entsteht die Steuerpflicht. Das Finanzamt stellt daraufhin einen Steuerbescheid aus, und erst nach vollständiger Zahlung erteilt es die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung — ohne diese wird der neue Eigentümer nicht ins Grundbuch eingetragen.

Der Käufer trägt die Grunderwerbsteuer in aller Regel allein. Es gibt zwar keine gesetzliche Vorschrift, die eine Kostenteilung zwischen Käufer und Verkäufer ausschließt, doch in der Praxis ist es üblich, dass der Käufer die gesamte Last übernimmt. Die Steuer wird auf die Bemessungsgrundlage angewendet, die in den meisten Fällen dem beurkundeten Kaufpreis entspricht. Mitgekaufte Möbel oder bewegliche Gegenstände können unter Umständen herausgerechnet werden, sofern sie im Vertrag gesondert ausgewiesen sind.

Die Steuer ist nicht mit der jährlichen Grundsteuer zu verwechseln, die Eigentümer laufend an die Gemeinde zahlen. Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf an. Der Notar übernimmt dabei die Aufgabe, den Vertrag zu beurkunden und das Finanzamt zu informieren — er zahlt die Steuer jedoch nicht für den Käufer.

Für den gesamten Kaufprozess bedeutet das: Wer ein Budget für den Immobilienerwerb plant, muss die Grunderwerbsteuer als festen Bestandteil der Kaufnebenkosten einkalkulieren. Zusammen mit Notar- und Grundbuchkosten sowie einer möglichen Maklerprovision können die Nebenkosten insgesamt 10 % bis 15 % des Kaufpreises erreichen.

Schritt für Schritt: So berechnen Sie die Grunderwerbsteuer beim Kauf

Die Berechnung selbst folgt einem einfachen Prinzip: Kaufpreis × Steuersatz = Grunderwerbsteuer. Kaufen Sie beispielsweise eine Eigentumswohnung in Bayern für 400.000 Euro, beträgt die Steuer bei einem Satz von 3,5 % genau 14.000 Euro. Liegt dasselbe Objekt in Brandenburg, wo der Satz 6,5 % beträgt, wären es 26.000 Euro. Der Unterschied von 12.000 Euro zeigt, wie stark der Standort die tatsächliche Steuerbelastung beeinflusst.

Die Bemessungsgrundlage ist dabei der im notariellen Kaufvertrag ausgewiesene Gegenleistungsbetrag. Übernimmt der Käufer zusätzlich eine bestehende Hypothek oder andere Verbindlichkeiten des Verkäufers, werden diese dem Kaufpreis hinzugerechnet. Das Finanzamt prüft den gemeldeten Wert und kann in bestimmten Fällen den Grundbesitzwert als Vergleichsgröße heranziehen, etwa wenn der vereinbarte Kaufpreis ungewöhnlich niedrig erscheint.

Wer die Steuer selbst berechnen möchte, kann folgende Formel verwenden: Nehmen Sie den vertraglich vereinbarten Kaufpreis, ziehen Sie gegebenenfalls den Wert heraus, der auf nicht grundstücksbezogene Gegenstände entfällt, und multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Steuersatz Ihres Bundeslandes. Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Website aktuelle Informationen zur Steuergesetzgebung bereit. Die Zahlung ist innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids fällig.

Ein häufiger Fehler: Käufer vergessen, die Grunderwerbsteuer beim Eigenkapital einzuplanen. Banken finanzieren diese Nebenkosten in der Regel nicht mit. Wer also 400.000 Euro für eine Immobilie ausgeben möchte, benötigt zusätzlich liquide Mittel für die Steuer und die weiteren Nebenkosten.

Steuersätze im Vergleich: Was die Bundesländer voneinander unterscheidet

Deutschland hat keine einheitliche Grunderwerbsteuer. Seit der Föderalismusreform von 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz eigenständig festlegen. Bayern und Sachsen halten bis heute am ursprünglichen Bundessatz von 3,5 % fest, während andere Länder den Satz schrittweise angehoben haben. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen erheben mit 6,5 % den höchsten Satz bundesweit.

Bundesland Steuersatz Besonderheiten
Bayern 3,5 % Niedrigster Satz bundesweit
Sachsen 3,5 % Niedrigster Satz bundesweit
Hamburg 5,5 % Stadtstaatregelung
Baden-Württemberg 5,0 % Mittlerer Bereich
Berlin 6,0 % Erhöhter Satz seit 2014
Nordrhein-Westfalen 6,5 % Höchster Satz bundesweit
Brandenburg 6,5 % Höchster Satz bundesweit
Schleswig-Holstein 6,5 % Höchster Satz bundesweit
Thüringen 6,5 % Höchster Satz bundesweit
Sachsen-Anhalt 5,0 % Mittlerer Bereich

Diese Unterschiede haben in Grenzregionen zu einem Phänomen geführt, das Fachleute als Steuergefälle bezeichnen: Käufer, die nah an einer Landesgrenze wohnen, wählen bisweilen bewusst das günstigere Bundesland. Das ist natürlich nur dann möglich, wenn der Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegt wird. Rein steuerlich motivierte Käufe ohne echten Wohnortwechsel werden vom Finanzamt kritisch geprüft.

Die Steuersätze unterliegen politischen Entscheidungen der Landesparlamente und können geändert werden. Wer eine Immobilie in einem bestimmten Bundesland kaufen möchte, sollte den aktuellen Satz beim zuständigen Finanzamt oder direkt beim Notar erfragen, bevor er die Kaufkalkulation abschließt.

Befreiungen und Ausnahmen: Wann die Steuer nicht anfällt

Das Grunderwerbsteuergesetz sieht eine Reihe von Ausnahmen vor. Die bekannteste: Übertragungen zwischen engen Verwandten in gerader Linie sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Das gilt für Käufe zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie zwischen Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern. Geschwister hingegen fallen nicht unter diese Ausnahme — ein Punkt, der in der Praxis immer wieder für Überraschung sorgt.

Auch Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wer also eine Immobilie erbt, zahlt keine Grunderwerbsteuer, auch wenn der Erbschaftsteuerfreibetrag überschritten wird. Die beiden Steuerarten schließen sich gegenseitig aus.

Eine weitere Ausnahme betrifft den Erwerb im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung. Wenn Grundstücke im Zuge einer Fusion, Spaltung oder Einbringung auf eine andere Gesellschaft übergehen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung greifen. Diese Regelungen sind komplex und setzen in der Regel steuerrechtliche Beratung voraus.

Für Privatpersonen gilt außerdem: Kauft jemand ein Grundstück für weniger als 2.500 Euro, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dieser Freigrenze kommt in der Praxis kaum Bedeutung zu, da Immobilienpreise in Deutschland weit über diesem Wert liegen. Dennoch ist sie im Gesetz verankert. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte alle potenziellen Befreiungstatbestände vor Vertragsabschluss mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt klären.

Kaufnebenkosten realistisch planen und die Steuerbelastung im Griff behalten

Die Grunderwerbsteuer lässt sich nicht verhandeln und nicht aufschieben. Sie ist fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Wer ein Finanzierungskonzept aufstellt, sollte deshalb frühzeitig den genauen Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes einrechnen und diesen Betrag als Eigenkapital zurückhalten. Banken akzeptieren die Steuer nicht als Teil des finanzierungsfähigen Kaufpreises.

Ein konkretes Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro in Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 22.750 Euro. Hinzu kommen Notarkosten von etwa 1,5 % (5.250 Euro) und Grundbuchkosten von rund 0,5 % (1.750 Euro). Ohne Makler summieren sich die Nebenkosten bereits auf knapp 30.000 Euro. Mit einer Maklerprovision von 3,57 % würden weitere 12.495 Euro anfallen.

Es gibt legale Gestaltungsmöglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Eine davon: Im Kaufvertrag werden mitverkaufte Einrichtungsgegenstände wie Küchen, Einbauschränke oder Saunaanlagen gesondert ausgewiesen. Der darauf entfallende Betrag unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Das Finanzamt prüft solche Aufteilungen jedoch auf Plausibilität — überhöhte Wertansätze für Möbel werden nicht anerkannt.

Der Notar spielt bei der korrekten Vertragsgestaltung eine zentrale Rolle. Er ist verpflichtet, das Finanzamt über den Kaufvertrag zu informieren, und kann gleichzeitig dabei helfen, den Vertrag so zu formulieren, dass keine unnötigen Steuerpflichten entstehen. Eine enge Abstimmung mit dem Notar vor der Beurkundung zahlt sich aus — nicht nur steuerlich, sondern auch rechtlich.

Wer mehrere Immobilien in verschiedenen Bundesländern vergleicht, sollte die Steuerdifferenz als echten Preisbestandteil behandeln. Ein Objekt, das in Bayern 5.000 Euro günstiger erscheint als ein vergleichbares in Brandenburg, kann nach Abzug der Grunderwerbsteuer am Ende teurer sein. Die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs ergeben sich immer aus Kaufpreis plus Nebenkosten — und die Grunderwerbsteuer ist dabei der größte variable Posten.