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Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf diese Kosten sollten Sie einkalkulieren

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf diese Kosten sollten Sie einkalkulieren

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, steht schnell vor einer Reihe von Nebenkosten, die den Gesamtpreis erheblich in die Höhe treiben können. Die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf gehört zu den größten Kostenpositionen, die Käufer einkalkulieren sollten. Sie fällt bei nahezu jedem Grundstücks- oder Immobilienerwerb an und wird direkt vom jeweiligen Bundesland erhoben. Je nach Lage der Immobilie kann diese Steuer mehrere tausend Euro betragen. Wer die genauen Sätze, Berechnungsmethoden und möglichen Ausnahmen kennt, trifft beim Kauf die besseren Entscheidungen. Dieser Überblick erklärt, wie die Steuer funktioniert, welche Steuersätze gelten und welche weiteren Kosten beim Immobilienerwerb anfallen.

Was die Grunderwerbsteuer wirklich bedeutet

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland erhoben wird. Sie entsteht immer dann, wenn ein Eigentumsübergang stattfindet — also beim Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines unbebauten Grundstücks. Die rechtliche Grundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), das bundesweit gilt, aber den einzelnen Ländern die Festsetzung des Steuersatzes überlässt.

Bemessungsgrundlage ist in der Regel der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Liegt dieser unter 10.000 Euro, entfällt die Steuer. Ab dieser Schwelle wird der volle Betrag besteuert. Der Notar meldet den Erwerb nach der Beurkundung an das zuständige Finanzamt, das anschließend den Steuerbescheid ausstellt. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erteilt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eintragung ins Grundbuch möglich ist.

Der Zeitraum zwischen Kaufvertragsabschluss und Steuerberechnung beträgt in der Praxis häufig ein bis drei Monate. Käufer sollten diese Verzögerung bei ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen. Das Bundesministerium der Finanzen stellt offizielle Informationen zur Grunderwerbsteuer bereit, die regelmäßig aktualisiert werden.

Wichtig zu wissen: Schenkungen und Erbschaften unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Auch Übertragungen zwischen Ehepartnern oder direkten Verwandten in gerader Linie sind in der Regel steuerbefreit. Wer also eine Immobilie von den Eltern kauft, zahlt keine Grunderwerbsteuer. Diese Ausnahmen sind im GrEStG klar geregelt und bieten in bestimmten Familienkonstellationen echte Einsparmöglichkeiten.

Ein weiterer Aspekt betrifft den Kauf von Neubauten vom Bauträger. Hier umfasst die Bemessungsgrundlage sowohl den Grundstücksanteil als auch die Baukosten, sofern Grundstückskauf und Bauvertrag rechtlich miteinander verknüpft sind. Das kann die Steuerlast deutlich erhöhen. Käufer sollten daher prüfen, ob eine Trennung beider Verträge rechtlich sinnvoll und möglich ist.

Steuersätze im Ländervergleich: Was je nach Bundesland gilt

Seit der Föderalismusreform von 2006 dürfen die Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz eigenständig festlegen. Das hat zu erheblichen Unterschieden geführt. Der Mindestsatz liegt bei 3,5 Prozent, der höchste derzeit gültige Satz bei 6,5 Prozent. Wer in Bayern oder Sachsen kauft, zahlt deutlich weniger als in Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland.

Bundesland Steuersatz Hinweise
Bayern 3,5 % Niedrigster Satz bundesweit
Sachsen 3,5 % Niedrigster Satz bundesweit
Hamburg 4,5 % Erhöhung von 3,5 % im Jahr 2009
Baden-Württemberg 5,0 % Erhöhung im Jahr 2011
Berlin 6,0 % Erhöhung im Jahr 2014
Brandenburg 6,5 % Höchster Satz bundesweit
Nordrhein-Westfalen 6,5 % Höchster Satz bundesweit
Saarland 6,5 % Höchster Satz bundesweit
Schleswig-Holstein 6,5 % Höchster Satz bundesweit
Thüringen 6,5 % Höchster Satz bundesweit
Sachsen-Anhalt 5,0 % Stabiler Satz seit mehreren Jahren
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % Erhöhung im Jahr 2019
Niedersachsen 5,0 % Erhöhung im Jahr 2014
Hessen 6,0 % Erhöhung im Jahr 2013
Rheinland-Pfalz 5,0 % Erhöhung im Jahr 2012
Bremen 5,0 % Erhöhung im Jahr 2011

Diese Unterschiede haben in grenznahen Regionen zu einem Steuerwettbewerb geführt. Wer nahe der Landesgrenze kauft, sollte prüfen, ob ein Objekt auf der anderen Seite der Grenze steuerlich günstiger wäre. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) weist regelmäßig darauf hin, dass die Steuerlast ein wesentlicher Faktor bei der Standortwahl geworden ist.

Mehrere Länder haben ihre Sätze zuletzt im Jahr 2021 angepasst oder Reformen diskutiert. Die politische Debatte über eine mögliche Absenkung der Sätze für selbstgenutztes Wohneigentum ist in vielen Bundesparlamenten präsent. Käufer sollten sich vor dem Vertragsabschluss über den aktuell gültigen Satz im jeweiligen Bundesland informieren, da Änderungen kurzfristig in Kraft treten können.

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf berechnen: So gehen Sie vor

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist im Grundsatz einfach: Kaufpreis multipliziert mit dem gültigen Steuersatz des Bundeslandes ergibt die Steuerschuld. Kauft jemand in Bayern eine Wohnung für 400.000 Euro, zahlt er 3,5 Prozent, also 14.000 Euro Grunderwerbsteuer. Für dasselbe Objekt in Nordrhein-Westfalen wären es 6,5 Prozent, also 26.000 Euro. Der Unterschied beträgt 12.000 Euro — allein durch den Standort.

Bei gemischten Käufen, etwa wenn Inventar oder Einbauküchen im Kaufpreis enthalten sind, lässt sich die Bemessungsgrundlage reduzieren. Das Finanzamt erkennt solche Abzüge an, wenn sie im Kaufvertrag klar und realistisch bewertet sind. Eine Küche mit einem Marktwert von 8.000 Euro kann separat ausgewiesen werden, was die Grunderwerbsteuer entsprechend mindert. Diese Praxis ist legal, muss aber sorgfältig dokumentiert werden.

Bei einem Share Deal, also dem Kauf von Gesellschaftsanteilen statt der Immobilie direkt, gelten besondere Regelungen. Bis zu bestimmten Beteiligungsschwellen kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit durch Reformen in den Jahren 2019 und 2021 erheblich eingeschränkt. Professionelle Investoren nutzen diese Struktur dennoch in bestimmten Konstellationen, wobei die steuerliche und rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt unerlässlich ist.

Für Privatpersonen empfiehlt sich eine einfache Kalkulation vor dem Kauf: Den Kaufpreis mit dem Landessatz multiplizieren und diesen Betrag als feste Nebenkostenposition einplanen. Online-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen und verschiedener Banken erleichtern diese Berechnung. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu zahlen. Wer diese Liquidität nicht vorhält, riskiert Verzugszinsen.

Weitere Nebenkosten, die beim Immobilienerwerb anfallen

Die Grunderwerbsteuer ist nur eine von mehreren Kostenpositionen, die beim Kauf einer Immobilie anfallen. Käufer sollten realistisch mit Gesamtnebenkosten zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises rechnen. Neben der Steuer sind vor allem Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision zu berücksichtigen.

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und betragen in der Regel zwischen 1,0 und 1,5 Prozent des Kaufpreises. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, überwacht die Abwicklung und veranlasst die Grundbucheintragung. Ohne Notar ist kein rechtswirksamer Immobilienkauf in Deutschland möglich. Die Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung und die Eintragung einer Grundschuld kommen noch hinzu und liegen zusammen meist bei 0,5 bis 1,0 Prozent.

Die Maklerprovision wurde durch eine Gesetzesreform im Jahr 2020 neu geregelt. Seitdem teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision bei der Vermittlung von Wohnimmobilien zu gleichen Teilen. Die übliche Gesamtprovision liegt je nach Region zwischen 5,95 und 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Wer ohne Makler kauft, spart diese Position vollständig ein.

Wer die Immobilie über ein Bankdarlehen finanziert, muss zudem Kosten für die Grundschuldeintragung, mögliche Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren einkalkulieren. Manche Banken verlangen auch ein unabhängiges Wertgutachten, dessen Kosten der Käufer trägt. Bei Neubauten nach dem VEFA-Modell (Verkauf auf zukünftigen Zustand) fallen die Kosten zeitlich gestaffelt an, was die Liquiditätsplanung zusätzlich erschwert.

Wer staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte die Angebote der KfW-Bank prüfen. Energieeffiziente Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen können über zinsgünstige Darlehen oder Tilgungszuschüsse gefördert werden. Diese Förderung reduziert zwar nicht die Grunderwerbsteuer, senkt aber die Gesamtfinanzierungskosten spürbar.

Strategisch planen: Was Käufer vor dem Notartermin klären sollten

Eine strukturierte Vorbereitung vor dem Kauf spart bares Geld. Wer frühzeitig alle Kostenpositionen kennt und in die Finanzierungsplanung einbezieht, vermeidet unangenehme Überraschungen nach der Beurkundung. Die Grunderwerbsteuer ist nicht verhandelbar, andere Positionen schon.

Käufer sollten den Kaufvertrag vor dem Notartermin sorgfältig lesen und prüfen, ob bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Gartengeräte oder Saunaanlage separat im Vertrag aufgeführt sind. Diese Positionen mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage und reduzieren die Grunderwerbsteuer, ohne dass der wirtschaftliche Gesamtpreis sinkt. Der Notar kann bei der Formulierung helfen, berät aber nicht steuerlich — dafür ist ein Steuerberater zuständig.

Wer in einem Bundesland mit hohem Steuersatz kauft, sollte auch die Möglichkeit prüfen, ob eine Gesellschaftsstruktur steuerlich sinnvoll wäre. Für Kapitalanleger kann der Erwerb über eine GmbH oder eine Immobilien-GbR Vorteile bieten, die über die Grunderwerbsteuer hinausgehen. Solche Modelle erfordern jedoch eine sorgfältige Abwägung der laufenden Kosten und steuerlichen Pflichten.

Schließlich gilt: Die Grunderwerbsteuer ist als Anschaffungsnebenkosten steuerlich absetzbar — allerdings nur bei vermieteten Immobilien, nicht bei selbst genutztem Wohneigentum. Vermieter können die Steuer über die Abschreibung des Gebäudes anteilig geltend machen, was die tatsächliche Belastung über die Jahre reduziert. Eigennutzer erhalten diese steuerliche Erleichterung nicht, was die Nettolast höher macht als bei Kapitalanlegern.

Wer alle diese Aspekte kennt und in seine Kaufentscheidung einbezieht, steht am Ende des Kaufprozesses auf einem soliden finanziellen Fundament. Die Begleitung durch einen erfahrenen Immobilienberater, einen Steuerberater und einen kompetenten Notar zahlt sich dabei fast immer aus.

Redactie Aktuelle Immo

Die Redaktion von Aktuelle Immo besteht aus erfahrenen Immobilienjournalisten und Finanzexperten, die komplexe Themen verständlich aufbereiten. Über uns